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29.12.2008
Einer Meldung der Nachrichtenagentur FutureMind zufolge, soll im Jahre 2008 der 37-jährige Jens B. zum Tode verurteilt werden. Das Gericht wird den Angeklagten für

schuldig erachten, 5 Liter Trinkwasser aus einem Reservoir des Trinkwasser-Monopolisten Globaqua entwendet zu haben. Der vorsitzende Richter wird das Urteil wie folgt begründen:

„Jeder Bürger, der den gesetzlichen Maximalverbrauch von täglich 1,5 Litern überschreitet, gefährdet das Leben seiner Mitbürger oder führt deren Tod herbei! Um weitere Fälle von Trinkwassermissbrauch vorzubeugen, müsse hier ein Exempel statuiert werden! Das Urteil laute deshalb: Tod durch Ertränken!“

Zu einem unschönen Zwischenfall wird es bei der Urteilsverkündung kommen. Wie FutureMind berichtet, wird der Verurteilte in Tränen ausbrechen, was auf Grund von Körperwasserverschwendung zu einer allgemeinen Entrüstung, einem Handgemenge mit Tränendiebstahl und einer weiteren Anklage führen wird.